Auftraggeber: Privater Bauherr
Bauvorhaben: Nachträgliche Herstellung einer „weißen Wanne“
Der Kellerbestand des privaten Bauherrn liegt bis zu 1,95 m im Grundwasser. Der Keller war nicht für den Lastfall „aktiver Wasserdruck“ bemessen, die vorhandene Abdichtung mangelhaft.
Durch fehlerhafte Planung und Ausführung des erst fünf Jahre alten Doppelhauses, musste nicht nur die Abdichtung des Kellers hergestellt werden, sondern der Keller statisch ertüchtigt werden.
Das Bauwerk wurde durch eine nachträgliche, wasserdichte Betonwand ertüchtigt, die sich wie ein Korsett um die Wände des Bestandskellers schnürt. Die Ausführung erfolgte abschnittsweise.
Besondere Innovation erforderte der Wasserdichte Anschluss der neuen Wand an die Bodenplatte des alten Hauses unter Berücksichtigung der neuen Setzungsverhältnisse Neubau / Bestand und Grundwasserhaltung.

Die erforderlichen Erdarbeiten, Grundwasserhaltungsarbeiten und Kanalarbeiten wurden von unserem Fachpersonal fachgerecht ausgeführt.
Auch bei schweren Eingriffen in Ihr Bauwerk, wie dem nachträglichen Baueiner weißen Wanne im Bestand, gewährleisten wir freien Zutritt und hinterlassen eine gepflegte und mängelfreie Anlage.